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Sprachreisen 50+ steuerlich absetzbar
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat dem Steward einer Airline bestätigt, dass ein Spanisch Sprachkurs in Mexiko steuerlich absetzbar ist. Begründung war neben anderem, dass der Mitarbeiter der Airline die spanische Sprache beruflich gebraucht hat und, dass der Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt.
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