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Bildungsurlaub steuerlich absetzbar

Ein Mitarbeiter einer Fluglinie hat vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz gegen sein Finanzamt geklagt, weil das Amt seinen als Bildungsurlaub anerkannten Sprachkurs in der Touristenhochburg Cancun in Mexiko nicht von der Steuer absetzen wollte. Das Gericht gab dem Arbeitnehmer Recht.

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